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Reise- und Geschäftsbedingungen der
Firma privattour Andreas Grün e.K., Recklinghausen
für Reiseveranstaltungen
gültig ab 01.03.2010

 

Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Auftraggeber und uns als Reiseveranstalter, die Sie mit Ihrem Auftrag anerkennen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll Ihnen Klarheit darüber geben, was Sie erwarten können und für was wir einstehen.

 

1. ANMELDUNG, REISEBESTÄTIGUNG

1.1. Mit Ihrem Auftrag bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt des Auftrages ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen dem Angebot widersprechen.

 

2. ZAHLUNG

2.1. Mit Erhalt der Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% vom Reisepreis je angemeldeter Person fällig. Der gesamte Reisepreis wird mit der Rechnungsstellung 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Sie erhalten mit der ersten Reisebestätigung einen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 K des BGB. Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung rechtzeitig zugestellt.

2.2. Wenn bis Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Wir können als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr nach unseren AGB verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.

 

3. LEISTUNGEN UND PREISE

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit sowie aus den Angaben Ihrer Reisebestätigung.

 

4. LEISTUNGEN- UND PREISÄNDERUNGEN

4.1. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertra­ges, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und diese den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern das möglich ist. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglichen vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.

4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen (z.B. bei erheblichen Preisänderungen auf Seiten der Leistungsträger) zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife ist eine jederzeitige Anpassung der Preise möglich, auch nach Bestätigung der Reise. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 5 % übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.

 

5. RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN

5.1. An sich können Sie jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Bedenken Sie jedoch, dass bereits umfangreiche Reisevorkehrungen getroffen wurden. Der Rücktritt vom Reisevertrag bzw. einzelner Teilnehmer sollte deshalb nur in dringenden Fällen erfolgen und schriftlich erklärt werden. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. Maßgebend ist der Posteingangsstempel.

5.2.1. Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten, oder wenn einzelne Teilnehmer die Reise nicht antreten, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Unser pauschalierter Anspruch an Rücktrittsgebühren beträgt:

bis 90 Tage vor Reiseantritt 10%
bis 60 Tage vor Reiseantritt 15%
bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 %
bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
bis 7 Tage vor Reiseantritt 80 %
bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 85 %
bei Nichterscheinen zum Reiseantritt 90%; jeweils vom Reisepreis.

5.3. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

5.4. Umbuchungen sind generell gegen eine Bearbeitungsgebühr von 175 Euro pro Person bis 90 Tage vor Reiseantritt möglich. Danach wird jede Umbuchung wie eine Stornierung und Neuanmeldung behandelt. Sie können bis zum Reisebeginn Ersatzpersonen bestellen. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen (z.B. spezielle Erfordernisse für die Reise, Visapflicht, gesetzliche Verbote, Weigerung der Fluggesellschaften/des Hoteliers etc.).

5.5. Versicherungsleistungen sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Erläuterungen hierzu entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung.

 

6. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

6.1. Wir können bis sechs Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten.

6.2. Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die uns im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können oder wenn wir nicht versucht haben, Ihnen ein Ersatzangebot zu unterbreiten.

 

7. AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE

7.1. Wird die Reise nach Vertragsabschluß durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbrin­gende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Wir orientieren uns bei außergewöhnlichen Umständen an den Reiseempfehlungen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.

 

8. HAFTUNG

8.1. Wir haften im Rahmen eines ordentlichen Kaufmanns für

8.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung.

8.1.2. die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.).

8.1.3. die ordentliche Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

8.2. GEWÄHRLEISTUNG

Ihnen stehen die Rechte aus dem Reisevertrag zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Form wiedergegeben werden:

8.2.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsabschluß eingetreten ist und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist.

8.2.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

8.2.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen - zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistung für ihn nicht völlig wertlos war.

8.2.4. Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadensersatz verlangen. Er kann das auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit tun, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

8.3. UMFANG DER HAFTUNG

8.3.1. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

8.4. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

8.4.1. Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden des Reisenden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt worden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für von unseren Leistungsträgern verursachte Schäden, außer, der Schaden ist nicht ausschließlich auf deren Verschulden zurückzuführen.

8.4.2. Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit nationale oder ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung des Leistungsträgers für dessen Leistung ebenfalls einschränken oder ausschließen.

8.5. MITWIRKUNGSPFLICHT, BEANSTANDUNGEN

8.5.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8.5.2. Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, sind diese unverzüglich an Ort und Stelle unseren örtlichen Vertretungen mitzuteilen. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen durch sein eigenes Verschulden nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Die Adresse unserer örtlichen Vertretungen erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

 

9. AUSSCHLUSS VON ANSPÜCHEN UND VERJÄHRUNG

9.1. Alle in Betracht kommenden Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel maßgebend. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

9.2. Diese Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren 1 Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren in drei Jahren.

 

10. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

10.1. Jeder Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, dass Sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, die ihm bekannt sind, an den Reisenden weiterzuleiten. Dasselbe gilt für Informationen über die genannten Bestimmungen, die von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden und in angemessener Zeit zur Kenntnis des Reiseveranstalters gelangen konnten. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsangehörige. Ausländer und Inhaber von Fremdenpässen wenden sich zweckmäßigerweise an das Konsulat des Landes in welches Sie reisen.

 

11. ALLGEMEINES

11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

11.2. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

 

12. REISEVERANSTALTER

privattour Andreas Grün e.K.
Brandstr. 8
D-45657 Recklinghausen, Deutschland
Telefon: +49 (0) 2361 / 48 78 790
Telefax: +49 (0) 2361 / 48 78 980

HRA 4552 Amtsgericht Recklinghausen
Ust-IdNr. DE 814884733

 

13. GESETZLICHE REISEVERANSTALTER-VERSICHERUNGEN

13.1. Die Kundengeld-Sicherung gemäß § 651 K des BGB des Veranstalters wurde bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden abgeschlossen.
Versicherungsschein-Nummer 450/90/452878259

13.2. Die Reiseveranstalter-Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung wurde bei Europäische Reiseversicherung AG, München abgeschlossen.
Versicherungsschein-Nummer 23559-t.op